Leitlinien für den Umgang mit Zwangsmaßnahmen
01. Mär 2003 | Chefärzte und leitenden Pflegepersonen der psychiatrischen Kliniken in Rheinland-Pfalz
Ziele der vorliegenden Leitlinien sind
- die Beschränkung von Zahl und Umfang von Zwangsmaßnahmen auf das absolut notwendige Maß,
- die Formulierung von Standards für die Anordnung, Durchführung und Dokumentation von Zwangsmaßnahmen,
- die Vereinheitlichung der diesbezüglichen Praxis in den psychiatrischen Kliniken des Landes
- und die Schaffung von Voraussetzungen für die gemeinsame Überprüfung und den Vergleich der Praxis von Zwangsmaßnahmen in den beteiligten Kliniken.
Leitlinien wie die vorliegenden können nur Richtschnur des Handelns sein, sollen aber nicht als bindende Handlungsanweisungen für jeden denkbaren Einzelfall verstanden werden.
