Änderungsgesetz durch den Landtag Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Fixierungen u.a. für den Maßregelvollzug schnell gehandelt und das Gesetzt entsprechend geändert. Damit sind die Amtsgerichte für die richterliche Entscheidung zuständig.